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und nach Vereinbarung

Informationen für

Liebe Eltern

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir den Grundstein für gesunde Zähne Ihres Kindes schaffen – ein Leben lang. Hierfür können wir Ihnen bereits während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt wertvolle Tipps an die Hand geben, um die Zahngesundheit Ihres Kindes positiv zu beeinflussen. Sie sind das größte Vorbild für Ihr Kind.

Mit dem Durchbruch der ersten Milchzähne (ca. 6. – 8. Lebensmonat) ist der perfekte Zeitpunkt für den ersten Zahnarztbesuch gekommen. Hier geht es primär um ein erstes Kennenlernen und Herantasten, um langfristig eine vertrauensvolle Basis zwischen Zahnarzt und Kind für die Zukunft zu schaffen.

In manchen Fällen ist es jedoch nötig direkt nach der Geburt vorbeizuschauen. Dann, wenn das Zungenbändchen Ihres Babys zu „kurz“ ist. Das Stillen wird somit schwierig bis unmöglich. Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch – in Absprache mit Ihrer Hebamme oder dem Kinderarzt – welche Möglichkeiten zur Verbesserung und zur Vermeidung der Problematik beitragen können.

Am besten so wenig wie möglich, damit Ihr Kind uns und unsere Praxisräume ganz unvoreingenommen kennenlernen darf. Vermeiden Sie bitte Formulierungen wie „das tut nicht weh“, „das wird nicht schlimm“ oder Erzählungen über potentielle eigene, evtl. auch negative Erfahrungen beim Zahnarzt.
Auf neugierige Nachfragen Ihres Kindes erwähnen Sie zum Beispiel, dass bei dem Termin die Zähnchen gezählt werden, oder „die schauen ob du Mädchen- oder Jungenzähne hast“.

  • gesetzlich Versicherte: die Gesundheitskarte Ihres Kindes
  • soweit vorhanden: das Zahnärztliche Kinder-Untersuchungsheft
  • soweit vorhanden: Überweisung, vorherige Röntgenaufnahmen, Medikamentenplan, Arztbrief
  • soweit vorhanden: Nachweis über einen Pflegegrad Ihres Kindes
  • den ausgefüllten Anamnesebogen
  • Behandlungsvollmacht

Wir schauen uns erstmal die bestehende Situation an und beraten mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen. Eine für das Kind beste und altersgemäß durchführbare Lösung ist unser oberstes Gebot. Sollte eine Vollnarkose oder Maskennarkose/Kurznarkose medizinisch notwendig sein, so dürfen Sie sicher sein, dass Ihr Kind in den besten Händen unseres Anästhesistenteams ist, dass so wie wir auf Kinder spezialisiert ist.

Informationen für Patienten

Hier finden Sie Informationen, die Sie benötigen könnten.

  • die Gesundheitskarte (für gesetzlich Versicherte)
  • Bonusheft (falls vorhanden)
  • Überweisung, vorherige Röntgenaufnahmen, Medikamentenplan, Arztbriefe, Pflegegradnachweis (falls vorhanden)
  • Anamnesebogen (gerne ausgefüllt)

Hier kommt es auf die Art des Behandlungsfalls an. Existiert ein echter Notfall, wie ein Zahnunfall (Frontzahntrauma) oder eine dicke Wange mit hängender Gesichtshälfte (Abszess) kann innerhalb weniger Minuten/Stunden ein Termin wahrgenommen werden. Für andere Arten sind aktuell mit bis zu 3 Monaten Wartezeit zu rechnen.

In unserer Praxis arbeiten mehrere Behandler und verschiedene Maßnahmen und Therapien werden nach einem eigenen Terminplan durchgeführt.  Manche Patienten werden vor Ihnen aufgerufen, die erst nach Ihnen das Wartezimmer betreten haben. Bei der Erstvorstellung bitten wir daher um Ihr Verständnis, wenn längere Wartezeiten auftreten. Parallel zur Sprechstunde werden auch echte Notfallpatienten behandelt. Kindern und behinderten Patienten geben wir den Vorrang.

Informationen für Zuweiser

Hier finden Sie Informationen, die Sie als Zuweiser benötigen könnten.

Liebes Kollegium

Haben Sie vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Zuweisung Ihrer kleinen Patienten in unsere Hände. Gerne bitten wir um eine kurze Mitteilung über unser nachfolgend aufgeführtes Zu-/Überweisungsformular, welches Ihnen Hilfe leisten darf. Bei Rückfragen oder Besonderheiten (Notfällen) stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich während den Sprechzeiten zur Verfügung. 

Bitte laden Sie zunächst unser Formular im Download herunter. Sie dürfen es einfach und bequem ausfüllen und dem Patienten mitgeben.

So können wir gezielt alle Maßnahmen durchführen und der Patient kommt mit einem Arztbrief wieder zurück zu Ihnen in den hauszahnärztlichen Recall.